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Willkommen beim Old West Firearms e.V.
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Aufgrund vieler Anfragen teilte der Landesverband 9 Saar mit:
Die Beitragsmarken des Vorjahres sind jeweils gültig bis zum 31. März des neuen Sportjahres, d.h. die Marken 2024 gelten bis zum 31.03.2025 !!!
Neue Vorstandschaft nach Neuwahlen am 16.03.2024 !
Neue Anschrift. siehe Kontakt !
Waffenrecht: neue Informationen zum Fortbestehen der Erlaubnis (zur Zeit BW und NRW)
Hiermit erhaltet Ihr weitere Informationen zum Fortbestehen der Erlaubnis, der Bedürfniswiederholungsprüfung.
Leider haben sich wieder einige Fakten zu Ungunsten der Schützen verändert.
Die Änderungen betreffen lediglich die Schützen, die das Grundkontingent überschreiten.
Ab Sofort sind Schiessnachweise mit JEDER EINZELNEN das Grundkontingent überschreitenden Waffe für 2 Jahre rückwirkend ab Antragstellung einzureichen.
Regelmäßiges Schießen: 12 mal pro Jahr (monatlich)
Unregelmäßiges Schießen: 18 mal pro Jahr (jedoch gleichmäßig über das Jahr verteilt)
Natürlich dürfen pro Tag dürfen beliebig viele Schiessnachweise mit unterschiedlichen Waffen eingereicht werden, die jedoch auch bei unregelmäßigem Schießen gleichmäßig über das Jahr verteilt sein müssen.
Wer von seiner Behörde wegen eines Bedürfnisnachweises angeschrieben wurde, meldet sich bitte bei der Geschäftsstelle.
Anschreiben und Unterlagen die die Behörde geschickt hat sind in Kopie -vollständig- mit vorzulegen !
Wir beraten euch dann, was zu tun ist.
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Anzahl Mitglieder
453
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